In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Leistungen.
Alle Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1-5 erhalten einen Entlastungsbeitrag (Betreuungsgeld) von jeweils monatlich 125,00 €.
Ab Pflegegrad 2 besteht zusätzlich ein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege beantragt man dann, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Auf die Verhinderungspflege besteht ein kalenderjährlicher maximaler Leistungsanspruch (bei Kombination mit Kurzzeitpflege) in Höhe von 2.418,00 Euro.
Gerne berate ich Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Pflegeleistungen oder unterstütze Sie kompetent und vertraulich im gesamten Pflegegradprozess.
Ich führe keine Rechtsberatung durch