Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften

Häufig  braucht man eine objektive Einschätzung bei widersprechenden Aussagen und bei Streitfällen. Daher ist die Voraussetzung unserer Tätigkeit als Pflegesachverständigen die explizite Erfassung der vorhandenen Pflegesituation. Hierfür erstellen wir unabhängige , objektive und nach dem neusten pflegewissenschaftlichen Kenntnisstand Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

Folgende Gutachten bieten wir für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften an:

  • Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
  • Krankenpflege nach SGB V 
  • Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII 
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII 
  • Stellungnahmen und Gutachten zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen gem. §1906 BGB
  • Planung baulicher Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen
  • Abgrenzung und Wertung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den eventuellen Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls

Die Vergütung erfolgt nach der JVEG, Anlage 1, Vergütungsgruppen  M1 - M3