Häufig braucht man eine objektive Einschätzung bei widersprechenden Aussagen und bei Streitfällen. Daher ist die Voraussetzung unserer Tätigkeit als Pflegesachverständigen die explizite Erfassung der vorhandenen Pflegesituation. Hierfür erstellen wir unabhängige , objektive und nach dem neusten pflegewissenschaftlichen Kenntnisstand Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
Folgende Gutachten bieten wir für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften an:
Die Vergütung erfolgt nach der JVEG, Anlage 1, Vergütungsgruppen M1 - M3
Wir führen keine Rechtsberatung durch