Zusammenarbeit Pflegestützpunkt

Gestern hatte ich eine nicht so tolle Begegnung mit einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Pflegestützpunktes im Landkreis Germersheim.

 

Nach diesem Gespräch, welches nicht konstruktiv verlaufen ist, habe ich mir Gedanken gemacht, warum diese Begegnung so stattfand wie sie stattfand.

 

Als erstes möchte ich jedoch betonen, dass ich die Arbeit der Pflegestützpunkte sehr wertschätze, da diese eine wichtige zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sind, wo sie kompetente Beratung in Bezug auf Pflege erhalten.

 

Nach einiger Überlegung bin ich zum Entschluss gekommen, dass diese ehemalige Mitarbeiterin meine selbstständige Tätigkeit in der Pflegeberatung Zor nicht nachvollziehen kann sowie die Sinnhaftigkeit meine Tätigkeit in Frage stellt. Diese Gedanken aus Sicht der Pflegestützpunkte sind vielleicht auch gerechtfertigt, da diese wohnortnahe und kostenneutrale Pflegeberatungen anbieten.

 

Ich bin jedoch der Meinung, dass bei einem Konflikt mit der Pflegekasse, wie zum Beispiel bei der Ablehnung eines Pflegegrades oder andere abgelehnten Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegestützpunkte nicht die richtigen Gesprächspartner sind. Die Pflegestützpunkte sind zwar verpflichtet, neutral und unabhängig zu beraten. Aber es darf bezweifelt werden, dass dieses so weit geht, dass auch gegen die finanziellen Interessen der Pflegekassen beraten wird, da Pflegestützpunkte unter anderen von Pflegekassen betrieben werden.

Das beweisen auch die aktuellen Zahlen: Insgesamt wurden 1,6 Millionen Menschen in Deutschland eingestuft. Nur rund 6,8 % haben Widerspruch eingelegt (96.000). Von diesen 96.000 bekammen jedoch 52% recht. Das bedeutet, dass jede 2. Person, die neu begutachtet wurde, beim ersten Mal falsch eingeschätzt worden.

Dieses zeigt wiederum, dass die Pflegestützpunkte die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nicht zu einem Widerspruch beraten. Obwohl jeder pflegebedürftige Person das Recht hat gegen einen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen.

 

Meine Dienstleistung sehe ich zu den Pflegestützpunkten als sinnvolle Ergänzung an. Neben der Erstberatung, die ich ebenfalls kostenneutral anbiete, möchte ich den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nicht nur beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein, sondern diese beim gesamten Verfahren pflegefachlich begleiten.

 

Das bedeutet, dass ich zu 98 % meine Beratungstätigkeiten im häuslichen Umfeld des pflegebedürftigen Menschen wahrnehme. Nur so ist es mir möglich die aktuelle Pflegesituation und den pflegerischen Hilfebedarf zu analysieren. Da viele pflegende Angehörige zusätzlich noch eine berufliche Tätigkeit nachgehen oder andere wichtigen Verpflichtungen im Alltag haben, nehme ich auch gerne Abend – oder Wochenendtermine wahr.

 

Gemeinsam bereiten wir dann den MDK – Begutachtungstermin vor und optimieren bereits die Pflegesituation vor Ort. Auf Wunsch begleite ich den MDK – Termin mit, um die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei dieser „neuen“ Situation pflegefachlich und kompetent zu begleiten.

 

Bei einer Ablehnung von Pflegeleistungen, z.B. einem Pflegegrad, prüfe ich den Bescheid pflegefachlich auf formelle und inhaltliche Richtigkeit und erarbeite ggf. ein ausführliches pflegefachliches Widerspruchsschreiben, welches einen professionellen Gutachten gleicht (8-10 Seiten).

 

Gerade bei der pflegefachlichen Durchsetzung von Pflegegraden arbeite ich ausschließlich auf Erfolgshonorar.

 

Sehr gerne übernehme ich auch die Rolle auch als Mediator, z.B.  bei Differenzen mit Pflegediensten/Pflegeeinrichtungen, um zu schlichten und zu unterstützen. Des Weiteren übernehme ich Plausibilitätsprüfungen und Rechnungsprüfungen von ambulanten Pflegekostenabrechnungen und Heimkostenabrechnungen.

 

Besonders in  Zeiten des demographischen Wandels, wo die Menschen in Deutschland immer älter werden und weniger Kinder geboren werden als früher, muss der Staat bzw. die Gesellschaft seine Infrastruktur an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft anpassen, da der Kindermangel die soziale Funktion der Familie schwächt.  Laut Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird bis 2050 sich der Anteil der über 60-jährigen bis zu 37 % erhöhen.

 

Der Bedarf an unterschiedlichsten und spezialisierten Pflegeberatungen oder ambulanten Pflegeformen, ob privat oder öffentlich, werden somit weiterhin wachsen – und das ist gut so.

Nur gut beratene pflegebedürftige Menschen können selbstbestimmt leben.

 

Daher schlage ich vor, dass alle Akteure in der Pflegelandschaft an einem Strang ziehen und sich wertschätzend begegnen -  zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen.