Interdisziplinäre Gutachten an der Schnittstelle von Pflege, Psychologie und Recht

In vielen Verfahren sind unabhängige und objektive Einschätzungen notwendig – insbesondere dann, wenn Aussagen voneinander abweichen, Konflikte bestehen oder komplexe Pflege- und Betreuungssituationen bewertet werden müssen. Grundlage meiner Tätigkeit ist daher die präzise, strukturierte und nachvollziehbare Analyse der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung pflegefachlicher, medizinischer und psychologischer Gesichtspunkte.

Als Sachverständige mit einem Masterabschluss in Angewandter Psychologie und langjähriger Erfahrung im Pflege- und Gesundheitswesen erstelle ich interdisziplinäre, wissenschaftlich fundierte Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

 

Mein Tätigkeitsspektrum umfasst sozialrechtliche Gutachten nach dem SGB V, XI und XII ebenso wie zivilrechtliche Gutachten bei vermuteten Pflegefehlern, Haftungsfragen oder Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus bin ich in strafrechtlichen Verfahren tätig – beispielsweise bei der Bewertung pflegerischer Sorgfaltspflichten, der Beurteilung von Freiheitsentziehungen oder bei Todesfällen im Zusammenhang mit pflegerischen Maßnahmen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Bereich des Familienrechts, insbesondere in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB). Hier fließt mein psychologisches Fachwissen in die Beurteilung familiärer Belastungssituationen, der Erziehungsfähigkeit, Bindungs- und Beziehungsmuster sowie des Schutzbedarfs von Kindern ein. Durch die Verbindung von Pflegewissenschaft und Psychologie gelingt es, die Gesamtsituation eines Kindes oder einer Familie sowohl in ihrer physischen als auch in ihrer emotionalen und sozialen Dimension fundiert zu erfassen.

 

Ich lege besonderen Wert auf Transparenz, wissenschaftliche Sorgfalt und nachvollziehbare Begründungen. Jede Begutachtung erfolgt unabhängig, neutral und nach den aktuellen pflegewissenschaftlichen, psychologischen und rechtlichen Standards. Mein Ziel ist es, durch fachliche Präzision, Objektivität und Empathie zu einer sachgerechten, fairen und nachvollziehbaren Klärung komplexer Fragestellungen beizutragen.

 

Folgende Gutachten biete ich an: 

  • Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
  • Pflegewissenschaftliche Gutachtenerstellung in zivilen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Pflegefehler)
  • Strafrechtgutachten (Pflegefehler mit Todesfolge, Unterlassene Hilfeleistung, Misshandlung Schutzbefohlener)
  • Stellungnahmen und Gutachten zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen gem. § 1906 BGB (z.B. Fixierung mit Todesfolge)
  • Familiengerichtliche Verfahren wegen Kindeswohls
  • Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII (Abgrenzung und Wertung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den eventuellen Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls)
  • Familienpsychologisch-pflegerische Gutachten (z. B. zur Abgrenzung zwischen Überforderung, Pflegeverweigerung und psychischer Erkrankung)
  • Gutachten zu Gewalterfahrungen in der Pflege- sowohl aus Sicht der Pflegebedürftigen als auch der Pflegekräfte.
  • Evaluation von Präventions- und Interventionsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen ((z. B. Gewaltprävention, Deeskalation, Bindungsorientierte Pflege)
  • Krankenpflege nach SGB V 
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII 
  • Planung baulicher Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen

Die Vergütung erfolgt nach der JVEG, Anlage 1, Vergütungsgruppen  M2 - M3