Eine zierliche 96 – jährige Seniorin stürzte unglücklich in ihrer Wohnung und zog sich einen komplizierten rechten Oberarmbruch sowie einen rechten Oberschenkelhalsbruch zu.
Aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs wurde ihr der Pflegegrad 2 zugesprochen. Jedoch nur auf Zeit. Nach 6 Monaten sollte eine Wiederholungsbegutachtung staatfinden, um festzustellen, ob der Pflegebedarf noch besteht. Meiner Meinung nach ist das Ansetzen einer Wiederholungsbegutachtung bei so einer betagten Dame eher fragwürdig – die Gedanken der Gutachter sind unergründlich…..
Gesagt. Getan. Nach 6 Monaten kündigte sich der Gutachter erneut an. Bei dieser Begutachtung wurde der zerbrechlichen Seniorin der Pflegegrad II abgesprochen. Obwohl die alte Dame körperlich noch schwächer geworden ist, beim Gehen sehr unsicher ist und sich mittlerweile eine Demenz im Anfangsstadium herauskristallisiert hat.
Als Begründung wurde im Gutachten unter anderen angegeben, dass die Dame sich nun wieder selbstständig das Hörgerät einsetzen kann.
Diese Begründung ist eine schallende Ohrfeige für alle pflegende Angehörige, die eine aufopfernde Pflege durchführen.
Nach diesem Bescheid suchte die Familie Hilfe bei der Pflegeberatung Zor. Gleich am nächsten Tag besuchte ich die Familie und machte mir einen Überblick über den Pflegebedarf und der pflegerischen Versorgung.
Ich war fassungslos. Wir kann so was passieren? Die Familie benötigte definitiv professionelle Hilfe. Ich nahm den Auftrag an und schrieb einen detaillierten Widerspruch an die Pflegekasse. Als nächstes bereitete ich die Familie auf die Widerspruchsbegutachtung vor und war beim Besuch des Gutachters anwesend.
Wir waren erfolgreich. Die betagte Dame bekam den Pflegegrad 3.
Das ist Gerechtigkeit! Das treibt mich an! Hierfür setze ich meine willensstarke Ausdauer ein!