Wie beantragt man Verhinderungspflege?

Als erstes muss man einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen. Sie können dieses im Vorfeld stellen oder mit der Abrechnung nachträglich beantragen. Beim Ausfüllen des Antrags kann man „stundenweise“ (unter 8 Stunden/täglich) oder „tageweise“ (über 8 Stunden /täglich) ankreuzen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin bezahlt. Bei Verhinderungspflege über 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Sie kreuzen das an, was sie in Anspruch nehmen möchten. Die Pflegekasse möchte einen Nachweis für die Verhinderungspflege. Entweder Sie nutzen das Formular der Pflegekasse, was jedoch oftmals nicht ausreicht oder Sie führen ein separates Protokoll über die verhinderten Stunden. Sie müssen vorher mit der „Ersatzkraft“ einen Stundenlohn vereinbaren. Wichtig ist, dass auf dem Nachweis die Ersatzkraft unterschreibt, dass sie das Geld erhalten hat, sodass das Geld dann wieder auf das Konto der/dem Pflegebedürftige fließt. Einen Anspruch auf Verhinderungspflege hat man , wenn der Pflegebedürftige min. 6 Monate in einem Pflegegrad (min. PG II) eingruppiert ist und zu Hause versorgt wurde.

Es gibt jedoch eine Ausnahme und zwar die Vorpflegezeit.

Das bedeutet, dass die Verhinderungspflege bereits dann realisiert werden kann, wenn die Pflegepersonen den Pflegebedürftigen zwar gepflegt (min. 6 Monate in der Häuslichkeit) , jedoch noch kein Pflegegrad bestand, weil sie diesen nicht beantragt oder andere Gründe vorlagen. Hierfür benötigen Sie meist ein Attest von Ihrem Hausarzt und dieses müssen Sie dann bei der Pflegekasse einreichen. 

Nahe Angehörige (bis zum 2. Grad) haben nur einen Anspruch auf max. des 1,5-fachen Betrags des Pflegegelds. Das bedeutet bei Pfleggrad 2 – 474 € (316 x 1,5). Wenn man von Personen gepflegt wird, die keine nahen Angehörigen sind, kann man Verhinderungsleistungen bis zu 1.612 € geltend machen. Sie kann maximal für 6 Wochen (42 Tage ) im Jahr beansprucht werden. Falls Sie keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, können Sie für die Verhinderungspflege bis zu 2.418 € erhalten.