Entlastungsbeitrag 125 €

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 22.09.2020 beschlossen, dass der Entlastungsbeitrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 € auch für kleinere, haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass sich nun auch Einzelpersonen registrieren lassen können. Die Dienstleistungen (z.B. Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, Essen zubereiten, Einkäufe) erfolgen als Nachbarschaftshilfe, Freundschaftsdienste oder als Minijob. Die Nachweise für diesen Antrag halten sich in Grenzen. Es müssen ein Führungszeugnis sowie ein Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann der Erste-Hilfe-Kurs bis zum 01.03.2021 nachgereicht werden.

Den Antrag findet man auf der Homepage der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland- Pfalz:

https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Foerderungen_sozialer_Bereich_Abteilung_2_Referat_24/Unterstuetzung_im_Alltag_Antrag_auf_Registrierung_Einzelperson.pdf

Ich bin mir sicher, dass sich so die Anzahl bezahlbarer Angebote an Dienstleistungen steigen wird. Wir brauchen sie!