Pflegebedürftige müssen für die Pflege in einer stationären Einrichtung immer mehr aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Laut des Verbandes und Ersatzkassen sind das im bundesweiten Durchschnitt ca. 2.015 Euro im Monat, die sich regional groß unterscheiden.
Im Gesetzesentwurf der Pflegereform 2021 wird eine zukünftige gestaffelte Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege beschrieben. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige, die mehr als 12 Monate in einer Pflegeeinrichtung leben, sich der Eigenanteil um 25 Prozent reduziert. Bei einer Verweildauer von über 24 Monaten erhält man einen Leistungszuschlag von 50 Prozent. Pflegebedürftige, die mehr als 36 Monate in einer stationären Einrichtung verweilen, können einen Zuschlag von 75 Prozent erhalten.
Analysiert man den Barmer-Pflegereport von 2019 kommen sehr wenige Heimbewohner in den Genuss der gestaffelten Reduzierung der Eigenanteile, da bereits 60 Prozent der Heimbewohner nach dem Einzug versterben. Die durchschnittliche Verweildauer aller Heimbewohner in stationären Pflegeeinrichtungen liegt bei 2,5 Jahren.