Pflegefachliche Stellungnahme

Erstanträge und Höherstufungsanträge entsprechen nicht immer den realen Pflegeaufwand und werden eventuell nicht bewilligt. Der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht auf Widerspruch. Trotz diesem Recht entscheiden sich nur 7% aller Pflegebedürftigen für einen Widerspruch, da dieses sehr zeitaufwendig ist.

Entscheiden Sie sich für unsere pflegefachliche, fachkompetente Beratung und Unterstützung, werden wir Sie persönlich und pflegefachlich durch den gesamten Pflegegradprozess begleiten. Bereits beim ersten  Erstgespräch analysieren wir Ihre Pflegesituation fachkompetent und leiten Ihren pflegerischen Hilfebedarf korrekt ab. Als zertifizierte Pflegesachverständigte prüfen wir Ihren Bescheid bzw. das MD- Gutachten pflegefachlich auf formelle und inhaltliche Richtigkeit. Wir formulieren (bei festgestellter Pflegebedürftigkeit) eine  aussagekräftige pflegefachliche Stellungnahme für die Pflegekasse. Den MD - Begutachtungstermin werden wir mit Ihnen gemeinsam vorbereiten und persönlich begleiten.