Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften, Anwälte und Privatpersonen

Häufig  braucht man eine objektive Einschätzung bei widersprechenden Aussagen und bei Streitfällen. Daher ist die Voraussetzung meiner Tätigkeit als Pflegesachverständige die explizite Erfassung der vorhandenen Pflegesituation. Hierfür erstelle ich unabhängige , objektive und nach dem neusten pflegewissenschaftlichen Kenntnisstand Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

 

Mein Fachwissen in der Pflege kombiniert mit einem psychologischen Studienhintergrund fließt in jede Entscheidungsfindung mit ein. Sie erhalten von mir detaillierte Gutachten, die eine tiefe pflegefachliche Analyse in einer allgemein verständlichen Sprache bieten. Auf die schnelle Bearbeitung Ihrer Aufträge direkt nach deren Erteilung lege ich großen Wert. Transparenz und die Möglichkeit, meine Bewertungen nachzuvollziehen, sind mir besonders wichtig. Sie können sich darauf verlassen, dass ich die hohen Standards der pflegefachlichen und  medizinischen Begutachtung stets einhalte.

 

 

Meine spezialisierten Kenntnisse erstrecken sich insbesondere auf die Regelungen des Sozialgesetzbuchs XI (Pflegeversicherung), XII (Sozialhilfe) und VII (Gesetzliche Unfallversicherung).

Folgende Gutachten biete ich an: 

  • Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
  • Krankenpflege nach SGB V 
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII 
  • Stellungnahmen und Gutachten zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen gem. §1906 BGB
  • Planung baulicher Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen
  • Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII 
  • Abgrenzung und Wertung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den eventuellen Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls

Die Vergütung erfolgt nach der JVEG, Anlage 1, Vergütungsgruppen  M1 - M3